Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferungen und die Leistungen der THUASNE DEUTSCHLAND GmbH

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegen- über Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebote

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wird oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Für Bestellungen in unserem Onlineshop (www.thuasne.de) gilt: Sie geben mit dem Absenden einer Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Onlineshop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen. Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen/Versandkosten

(1) Alle Preise sind in EURO angegeben zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preisangaben im Rahmen der Preisliste erfolgen ohne Gewähr. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Angebote und Preislisten ihre Gültigkeit. Falls durch Datenbank- oder Systemfehler falsche Preise angezeigt werden, gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Abweichende Versand- oder Zahlungswünsche bedürfen einer schriftlichen Absprache.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Für Bestellungen in unserem Onlineshop (www.thuasne.de) gilt: Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben in unserem Onlineshop angegeben. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor Sie die Bestellung absenden. Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.

§ 4 Lieferung/Lieferzeit/Gefahrübergang

(1) Lieferungen erfolgen am Geschäftssitz der Thuasne Deutschland GmbH. Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Verzögert oder verweigert der Besteller die Annahme, genügt die schriftliche Geltendmachung unserer Lieferbereitschaft zur Begründung des Annahmeverzugs. Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
(3) In diesem Fall sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Mit dem Annahmeverzug geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über. Im Übrigen geht spätestens mit der Absendung der Ware an den Besteller die Gefahr über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten, übernommen haben.
(5) Teillieferungen durch uns sind zulässig, sofern kein schutzwürdiges Interesse an einer Gesamtlieferung besteht. Diese sind versandkostenfrei für den Besteller, wenn nicht die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers erfolgt.
(6) Wir haften nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Erfüllungsort/Lieferung/Verpackungskosten

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, Im Steinkamp 12, 30938 Burgwedel. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ ausschließlich Verpackung vereinbart. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungs-Ordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
(3) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
(4) Die Höhe der Versandkosten ist abhängig vom bestellten Produkt und der Menge. Einzelheiten hierzu sind in den jeweils aktuell geltenden Preislisten geregelt.

§ 6 Umtausch/Warenrücksendungen außerhalb der Gewährleistung

(1) Außerhalb der Gewährleistung können Warenrücksendungen durch den Besteller nur nach vorheriger Vereinbarung und Abstimmung der Rücksendung (Avisierung) unter Beifügung der Original-Lieferpapiere und des Retourenformulars erfolgen. Sollten die entsprechenden Dokumente der Rücksendung nicht beigefügt sein, berechnen wir für den Mehraufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20 Euro. Thuasne® behält sich jedoch ein generelles Verweigerungsrecht für Warenrücksendungen vor.
(2) Thuasne® akzeptiert nur original verpackte, vollständige und einwandfreie Ware. Insbesondere schließen wir Warenrücknahmen außerhalb der Gewährleistung dann aus, wenn diese im Rahmen einer Sonderverkaufsaktion oder als Saisonware erworben wurden. Es werden dabei nur gereinigte bzw. gewaschene Produkte angenommen. War eine Reinigung durch Thuasne® notwendig, behalten wir uns eine angemessene Kostenpauschale vor.
(3) Maßanfertigung sowie kundenspezifische Anpassungen sind von der Rücknahme außerhalb der Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Die Entgegennahme von Retouren außerhalb der Gewährleistung bei Rücksendung über 6 Monate nach Lieferdatum ist ausgeschlossen.
5) Thuasne® behält sich vor, beschädigte oder fehlende Verpackung in Rechnung zu stellen. Hierfür wird pauschal ein Betrag in Höhe von 2,00 €/Stück berechnet. Eine Warenrücknahme erfolgt unter Abzug von Bearbeitungskosten für die Prüfung, Konfektionierung und Wiedereinlagerung sowie einen etwaigen zeitlich bedingten Minderwert. Für die Rücksendung von Bademoden berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 % des Retourenwertes, sofern sie die Rücksendung zu vertreten haben und uns nicht nachweisen, dass Thuasne® dadurch kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

Ist der Besteller Unternehmer gilt darüber hinaus: Für Rücksendungen außerhalb eines Gewährleistungsanspruchs ab einen Monat nach Lieferdatum werden 20 % des Nettoauftragswertes, maximal aber 24 € pro Artikel und Stück als Bearbeitungsgebühr berechnet. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor; der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, ist nicht ausgeschlossen.

§ 7 Reparaturen/Änderungen

(1) Reparaturen und Änderungen für den Besteller werden von uns zum Selbstkostenpreis
ausgeführt.
(2) Wegen einer möglichen Infektionsgefährdung können nur gereinigte bzw. gewaschene Artikel zur Reparatur und Änderung akzeptiert werden.

§ 8 Gewährleistung/Rügeobliegenheit/’Mängelhaftung/Haftungsausschluss

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Mängelansprüche des Bestellers setzen im Fall eines beiderseitigen Handelsgeschäfts voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl in angemessener Frist zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch des Bestellers auf Ersatz seiner Aufwendungen, wie insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Besteller unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen sind Schäden, die auf normalen Ver-schleiß, Überbelastung, missbräuchliche Verwendung, Vernachlässigung der Pflege sowie Nichtbeachten der Gebrauchsanleitung zurückzuführen sind.
(6) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

§ 9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit wir gem. § 8 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(5) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 11 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schrift- form. Das Schriftformerfordernis gilt nicht für eine individuelle vertragliche Abrede zwischen uns und dem Besteller, sofern diese Individualabrede nicht nur die Änderung des Vertrages, sondern auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis für die konkrete individuelle Vertragsänderung betrifft.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist aus- geschlossen.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand: November 2023 · ©Thuasne Deutschland GmbH · Im Steinkamp 12 · D-30938 Burgwedel